Geschäftsnummer: | 24.1035 |
Eingereicht von: | Jost Marc |
Einreichungsdatum: | 10.09.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | - |
Schlagwörter: | Mitarbeitenden; Person; Verein; Gruppe; Kindern; Jugendlichen; Kooperation; Limita; Bereich; Kinder; Jugend; Sonderprivatauszug; Register; Freiwilligen; Aufgabe; Auszug; Koordination; Schweiz; Ehrenamtliche; Personalbedarf; Deutschland; Behörden; Staat; äventive |
Ein Verein, dessen ehrenamtliche Mitarbeitenden mit vielen Kindern und Jugendlichen arbeiten, hat eine Kooperation mit "Limita" und alle Mitarbeitenden, im Bereich "Kinder und Jugend" werden jährlich geschult und sensibilisiert. Zudem wurde entschieden, von jedem bestehenden und neuen Mitarbeitenden einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister zu verlangen. Bei 70 Freiwilligen ist das eine grosse Aufgabe, da jeder Auszug vorgängig vom Verein bestätigt und dann von der Person selbst beantragt werden muss (Koordination). Und in der Schweiz kostet das 17 CHF Person (relativ teuer für Ehrenamtliche mit grossem Personalbedarf).
In Deutschland ist das offensichtlich einfacher gelöst von den Behörden. Dort kann man eine Gruppe auf einmal abklären lassen und die Kosten werden vom Staat übernommen. Das dürfte die präventive Wirkung verstärken, da der Weg günstiger und einfacher ist; bei vielen freiwilligen Mitarbeitenden.
1. Kann das Verfahren für grosse Gruppen vereinfacht werden? Insbesondere wird auch das Zwei-Schrittverfahren Arbeitgeber/ Mitarbeiter als umständlich gesehen.
2. Welche Einnahmen würden jährlich entfallen, wenn man es gratis anbieten möchte?